Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 622 Abs 3 BGB
Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung während der Probezeit - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 a Abs. 2 ; BGB § 626
Geschäftsgeheimnisse; Kündigung, außerordentliche; Probezeit; Sachvortragsverwertungsverbot; Schlechtleistung; Außerordentliche Kündigung wegen Schlechtleistung und Verwertung von Geschäftsgeheimnissen des Vorarbeitgebers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Keine außerordentliche Kündigung bei kurzer Kündigungsfrist
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Beschränkung des Klageanspruchs durch Antragsstellung Unsachgemäßer Einbau von Fenstern kein Kündigungsgrund Potentielles Verbot der Verwertung für Mitnahme von Datenträgern Verletzung von Geschäftsgeheimnissen als Kündigungsgrund
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 07.07.2020 - 6 Ca 986/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Bei datenschutzrechtswidrig erlangten Informationen besteht in besonderen Fällen ein Sachvortragsverwertungsverbot (vgl. BAG 31.01.2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 49 ff mwN). - BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Im Übrigen wäre eine Aufrechnung mit Nettozahlungsansprüchen gegen eine Bruttoentgeltforderung nicht statthaft (vgl. BAG 20.06.2018 - 5 AZR 262/17 - Rn. 44 mwN). - BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16
Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Der Zusatz "brutto" in einem den Arbeitgeber zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtenden Urteilstenor verdeutlicht, was von Gesetzes wegen gilt (vgl. BAG 21.12.2016 - 5 AZR 273/16 - Rn. 17 ff mwN).
- BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11
Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Die arbeitsrechtliche Vergütungspflicht beinhaltet nicht nur die Nettoauszahlung, sondern umfasst auch die Leistungen, die nicht in einer unmittelbaren Auszahlung an den Arbeitnehmer bestehen (vgl. BAG 18.09.2012 - 9 AZR 1/11 - Rn. 44 mwN). - BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 563/17
Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Dem Kläger stehen für Dezember 2019 allerdings Zinsen nur auf den um das Krankengeld verminderten Betrag zu, da von der zu verzinsenden Forderung Sozialleistungen, die einen Anspruchsübergang bewirken, abzusetzen sind (vgl. BAG 21.08.2019 - 7 AZR 563/17 - Rn. 64 mwN). - BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19
Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Stellt der Arbeitgeber Ermittlungen an, ist fallbezogen zu beurteilen, ob sie hinreichend zügig betrieben wurden (vgl. BAG 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 40 mwN). - BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Für sein Vorliegen trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (st. Rspr., zB BAG 27.06.2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 16). - BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19
Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Für den Fristbeginn kommt es auf die sichere und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen an; selbst grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht (vgl. BAG 27.02.2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 31 mwN). - BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Ein Gestaltungsrecht ist nach seiner Ausübung verbraucht (vgl. BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 19). - BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91
Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 250/20
Die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebs werden durch den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung mit kurzer Frist genügend gewahrt, und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig großen Schaden verursacht, denn grundsätzlich liegt das Risiko der richtigen Auswahl des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber (vgl. BAG 04.07.1991 - 2 AZR 79/91 - Rn. 30 mwN).